Der Aufhebungsvertrag ist ein wertvolles Instrument für eine rechtssichere Beendigung von Arbeitsverhältnissen, sofern die "rechtlichen Spielregeln" beachtet werden. Damit ein Aufhebungsvertrag zulässig und damit gültig ist, darf der Arbeitnehmer gemäss gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichts bei dessen Unterzeichnung nicht überrumpelt werden. Das Bundesgericht verlangt ausserdem eine genügend lange Überlegungsfrist für den Arbeitnehmer. Ferner ist ein Aufhebungsvertrag nur dann gültig, wenn er zwischen den Vertragsparteien ausgewogen ausgestaltet ist. So müssen dem Verzicht des Arbeitnehmers auf ihm zustehende arbeitsvertragliche Ansprüche entsprechende Arbeitgeberkonzessionen gegenüberstehen. Dabei sind die einzelnen Ansprüche pro Vertragspartei auszuloten und sorgfältig gegeneinander abzuwägen. Ein nicht immer leichtes Unterfangen - sehr gerne helfen wir Ihnen dabei (www.teamalex.ch)!
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