3. Oktober 2024

Arbeitgeberrisiko Vorwurf sexuelle Belästigung...

Seit der Debatte um #MeToo beobachten auch wir vermehrt, dass Vorfälle gemeldet und interne Missstände ans Tageslicht kommen. Für Arbeitgebende ist es daher zentral, richtig aufgestellt zu sein, um nicht selbst für das Fehlverhalten von MitarbeiterInnen belangt zu werden. Ein Schlüssel hierzu ist eine klar formulierte und dokumentierte Nulltoleranzpolitik, die nicht nur auf dem Papier existiert, sondern auch aktiv gelebt und ernst genommen wird. Doch damit allein ist es nicht getan. Es bedarf kontinuierlicher Sensibilisierung und Schulung der gesamten Belegschaft in diesen Bereichen. Sind die entsprechenden Maßnahmen getroffen, schützt dies die Arbeitgebenden grundsätzlich vor rechtlichen Konsequenzen. Dies kann beruhigend sein, da auch sonst genügend Ressourcen intern gebunden werden, sobald ein Vorwurf im Raum steht.
Wir empfehlen eine proaktive und ernsthafte Auseinandersetzung mit dem Thema, da es nicht nur vor rechtlichen Risiken schützt, sondern auch ein respektvolles und sicheres Arbeitsumfeld für alle MitarbeiterInnen fördert.
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