3. Oktober 2024

Personalreduktion mittels Massenentlassung im Gesundheitswesen

Die aktuelle Situation im Gesundheitswesen zwingt Spitäler und Kliniken zu Kostenersparnissen und damit oft einhergehend zur Personalreduktion mittels Massenentlassung. Als Massenentlassung im Sinne von Art. 335d OR gilt eine bestimmte, nach Grösse eines Betriebs abgestufte (Mindest-)Anzahl Kündigungen, die ein Arbeitgeber innert 30 Tagen in einem Betrieb aus Gründen ausspricht, die in keinem Zusammenhang mit der Person des Arbeitnehmers stehen. Der Gesetzgeber hat für solche Fälle spezielle Regeln aufgestellt. Sie zielen unter anderem darauf ab, die Belegschaft frühzeitig über entsprechende Absichten des Arbeitgebers zu informieren und ihnen die Möglichkeit zu geben, sich einzubringen. Des Weiteren besteht eine gesetzliche Sozialplanpflicht, d.h. die Pflicht zur Erarbeitung eines Sozialplans, wenn in Betrieben mit mindestens 250 Mitarbeitenden mehr als 30 Arbeitnehmer von einer Massenentlassung betroffen sind. Sowohl das Massenentlassung- als auch das Sozialplanverfahren sind komplex und herausfordernd. Da hilft nur eines: Profis am Tisch zu haben! Dies in verschiedener Hinsicht: Juristen, Kommunikationsexperten sowie ein unternehmensintern stark aufgestelltes Team. Wir von team alex haben bereits diverse, verschieden gelagerte Massenentlassungen aus rechtlicher Warte begleiten dürfen und waren dabei mittendrin, statt nur dabei! Bitte kontaktieren Sie uns, wenn wir auch Sie tatkräftig unterstützen können: https://www.teamalex.ch/